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Die Gewerbesteuer der GmbH

Seit dem Inkrafttreten der Unternehmensteuerreform 2008 gehört die Gewerbesteuer bei der Ermittlung des gewerbesteuerpflichtigen Ertrags der GmbH zu den nicht mehr abzugsfähigen Betriebsausgaben. Zum Ausgleich wurde die Steuermesszahl zur Ermittlung des Gewerbesteuermessbetrages von früher 5% auf jetzt 3,5% abgesenkt.

Inhalt:

  1. Einfluss der Unternehmensteuerreform 2008 auf die Gewerbesteuer
  2. Nichtabzugsfähigkeit der Gewerbesteuer
  3. Der Gewerbesteuerhebesatz

1. Einfluss der Unternehmensteuerreform 2008 auf die Gewerbesteuer

Die Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform 2008 auf das System der Gewerbesteuer waren erheblich und werden in einem gesonderten Beitrag behandelt. Im folgenden geht es nur die um die Behandlung der Gewerbesteuer-Zahlungen als nicht abziehbare Betriebsausgaben infolge der Unternehmensteuerreform 2008.

2. Nichtabzugsfähigkeit der Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer hat schon seit jeher die Phantasien der GmbH-Geschäftsführer und Steuerberater angeregt, um die steuerliche Belastung für die GmbH möglichst gering zu halten. Infolge der Nichtabzugsfähigkeit der Gewerbesteuer mit Inkrafttreten der Unternehmensteuerreform 2008 ab 01.01.2008 nahm die Bedeutung der Gewerbesteuer nochmals deutlich zu. Und dieser Effekt hat sich durch die Erweiterung der Hinzurechnungen bei der Ermittlung der GewSt-Bemessungsgrundlage nochmals verstärkt. 

Gewerbesteuerhebesatz 300% 400% 420% 490%
Gewinn der GmbH 100,00 100,00 100,00 100,00
         
Gewerbesteuer 3,5% 10,50 14,00 14,70 17,15
Körperschaftsteuer 15,0% 15,00 15,00 15,00 15,00
Solidaritätszuschlag 5,5% 0,83 0,83 0,83 0,83
     
Steuerbelastung nach Unternehmensteuerreform 26,33 29,83 30,53 32,98
Steuerbelastung vor Unternehmensteuerreform 35,98 38,65 39,15 40,86
     
Differenz Steuerbelastung vorher und nachher 9,65 8,82 8,62 7,88

3. Der Gewerbesteuerhebesatz

Wie sich aus der Übersicht zeigt, nimmt der Gewerbesteuerhebesatz der Gemeinden in Zukunft einen noch höheren Stellenwert in der Steuerplanung einer ertragreichen Kapitalgesellschaft ein.

Gewerbesteuerhebesatz 300% 400% 420% 490%
Gewinn der GmbH 100.000 100.000 100.000 100.000
Gewerbesteuer 3,5% 10.500 14.000 14.700 17.150
Körperschaftsteuer 15,0% 15.000 15.000 15.000 15.000
Solidaritätszuschlag 5,5% 830 830 830 830
     
Steuerbelastung nach Unternehmensteuerreform 26.330 29.830 30.530 32.980
Steuerbelastung vor Unternehmensteuerreform 35.980 38.650 39.150 40.860
     
Differenz Steuerbelastung vorher und nachher 9.650 8.820 8.620 7.880

Eine Gesamtsteuerbelastung unter 30% erreicht man nur unter der Bedingung, dass sich der Sitz der Gesellschaft in einer Stadt oder Gemeinde mit einem Gewerbesteuerhebesatz unter 420% befindet. In den wirtschaftlichen Metropolen Deutschlands liegt der Gewerbesteuerhebesatz jedoch weit darüber. In München liegt er bei 490%.

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