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Unternehmenssteuerreform 2008

Die Unternehmenssteuerreform 2008 wurde am 25.05.2007 vom Bundestag verabschiedet und der Bundesrat hat am 6.07.2007 seine Zustimmung erteilt. Die einzelnen Änderungen sind teilweise bereits mit Verkündung des Gesetzes zum 18.08.2007 in Kraft getreten. Im Übrigen treten die Regelungen zum 01.01.2008 in Kraft.

Die Unternehmensteuerreform 2008 verfolgte in erster Linie die folgenden Ziele:

  • Absenkung der tariflichen Ertragsteuerbelastung für Unternehmen,
  • Rechtsformneutrale Unternehmensbesteuerung,
  • Verbesserung der Planungssicherheit für Unternehmen und öffentliche Haushalte.

Die einzelnen Komponenten der Unternehmenssteuerreform 2008 betreffen folgende Bereiche:

  • Absenkung des bisherigen Körperschaftsteuersatzes von 25 % auf 15 %;
  • Einführung einer Zinsschranke
  • Bisheriges Halbeinkünfteverfahren wird durch Teileinkünfteverfahren ersetzt;
  • Wegfall der Bestimmungen zur Gesellschafter-Fremdfinanzierung;
  • Begünstigte Besteuerung einbehaltener Gewinne bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften (Thesaurierungsbegünstigung);
  • Absenkung der Gewerbesteuermesszahl von 5 % auf 3,5 %;
  • Anhebung des Anrechnungsfaktors der Gewerbesteuer bei der Einkommensteuer von 1,8 auf 3,8 und Begrenzung der Anrechnung auf die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer;
  • Gewerbesteuer gehört zukünftig zu den nicht abziehbaren Betriebsausgaben;
  • Wegfall des Staffeltarifs bei der Gewerbesteuer;
  • Hinzurechnung von Fremdkapitalzinsen Finanzierungskosten von Mieten, Pachten, Leasingraten und Lizenzgebühren bei der Gewerbesteuer;
  • Abschaffung der degressiven Abschreibung (zu beachten ist jedoch die Übergangsregelung des Konjunkturprogramms);
  • Neue Abschreibungsregeln für geringwertige Wirtschaftsgüter;
  • Der Investitionsabzugsbetrag ersetzt Ansparrücklage;
  • Einführung einer Abgeltungsteuer auf private Kapitalerträge und Wertpapier-Veräußerungsgewinne ab 2009.

Insbesondere die Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform 2008 auf das System der Gewerbesteuer haben zu weitreichenden Änderungen bei der Unternehmensbesteuerung geführt. Zukünftig gehört die Gewerbesteuer beispielsweise zu den nicht abziehbaren Betriebsausgaben.

Unternehmenssteuerreform 2008