Menü

Tantieme

Geschäftsführergehalt bei GmbH und UG

Das Geschäftsführer-Gehalt der GmbH zählt beim Geschäftsführer grundsätzlich zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und muss dementsprechend im Rahmen der Einkommensteuererklärung in der Anlage N erklärt werden. Bei der GmbH oder UG (Mini-GmbH) zählt das Geschäftsführer-Gehalt grundsätzlich zu den abziehbaren Betriebsausgaben, ebenso wie die Löhne und Gehälter anderer Mitarbeiter. Beim Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH oder UG sind jedoch einige Besonderheiten zu beachten, um dem Thema „Verdeckte Gewinnausschüttung“ aus dem Weg zu gehen.