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Berufsunfähigkeitsversicherungen vergleichen

Es ist in jedem Fall sinnvoll, vor dem Abschluss einer einige Anbieter von Berufsunfähigkeitsversicherungen und ihre Angebote miteinander zu vergleichen. Es gibt allerdings einige besondere Fragen, auf die man beim Vergleich von Berufsunfähigkeitsversicherungen besonders achten sollte. Wer weiß, worauf es bei der Prüfung einer Berufsunfähigkeitsversicherung ankommt, kann sich vor den gefährlichen Klauseln und Details im Zusammenhang mit einer Berufsunfähigkeit schützen. Leider ist in der Praxis nur allzu oft zu beobachten, dass Betroffene im Falle einer Berufsunfähigkeit mangelhaft bzw. nicht adäquat versichert waren.

Inhalt:

  1. Abstrakte Verweisung
  2. Arztanordnungsklausel
  3. Rücktrittsklausel
  4. Anzeigepflicht bei Berufswechsel
  5. Nachweispflicht bei Berufsunfähigkeit
  6. Rückwirkende Anerkennung der Berufsunfähigkeit
  7. Befristung der Berufsunfähigkeitsrente

1. Abstrakte Verweisung

Manche Anbieter von Berufsunfähigkeitsversicherungen verwenden eine fatale Klausel, dass der Betroffene keine Leistungen erhält, wenn er aufgrund seiner Kenntnisse und Fähigkeiten theoretisch in einer anderen – hinsichtlich Einkommen und sozialer Stellung vergleichbaren – Tätigkeit arbeiten kann, unabhängig davon, ob er eine solche Stelle findet oder nicht. Da theoretisch alles möglich ist, darf man so eine abstrakte Verweisung in der Berufsunfähigkeitsversicherung niemals akzeptieren.

2. Arztanordnungsklausel

Es gibt Berufsunfähigkeitsversicherungen, die den Versicherten die Behandlungsvorschläge eines vom Versicherer beauftragten Arztes vorschreiben (z.B. bestimmte Operationen, Medikamente, stationäre Heilbehandlungen). Wer die Anordnungen des Arztes nicht befolgt, verliert den Anspruch auf die Berufsunfähigkeitsrente. Solche Arztanordnungsklauseln in Berufsunfähigkeitsversicherungen sind nicht akzeptabel, da sie den eigenen freien Willen hinsichtlich einer Behandlungsmethode tangiert.

3. Rücktrittsklausel

Der Anbieter einer Berufsunfähigkeitsversicherung kann gemäß der meisten Versicherungsbedingungen 5 Jahre lang vom Vertrag zurücktreten, wenn der Kunde Gesundheitsfragen im Versicherungsantrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung – absichtlich oder versehentlich – falsch beantwortet hat.

Eine unbefristete Rücktrittsklausel sollte man in diesen Fällen nicht unterschreiben. Achten Sie in diesem Zusammenhang auch darauf, dass im Versicherungsantrag konkrete Fragen nach genau definierten Erkrankungen gestellt werden, z.B. „Sind Sie innerhalb der letzten drei Jahre wegen eines Bandscheibenvorfalls in ärztlicher Behandlung gewesen?“. Fragen zu Krankenhausaufenthalten sollten sich höchstens auf die vergangenen 10 Jahre beziehen, Fragen zu Arztbesuchen oder erlittenen Erkrankungen höchstens auf die letzten 5 Jahre.

4. Anzeigepflicht bei Berufswechsel

Einige Berufsunfähigkeitsversicherungen fordern eine sofortige Mitteilung über einen Berufswechsel. Bei Verletzung dieser Mitteilungspflicht wird der Versicherungsschutz mit der Begründung ausgeschlossen, dass der tatsächlich ausgeübte Beruf von erheblicher Bedeutung für das Versicherungsrisiko gewesen sei. Ein Berufswechsel kann zu Nachprüfungsverfahren, höheren Beiträgen oder sogar zur Kündigung des Versicherungsvertrages führen. Bei kundenfreundlichen Berufsunfähigkeitsversicherungen braucht ein Berufswechsel dagegen gar nicht mitgeteilt zu werden und die Versicherung bleibt in jedem Fall zu den ursprünglichen Versicherungsbedingungen bestehen.

5. Nachweispflicht bei Berufsunfähigkeit

Die Anerkennung einer Berufsunfähigkeit wird bei den Berufsunfähigkeitsversicherungen an unterschiedliche Bedingungen geknüpft. Manche Berufsunfähigkeitsversicherungen leisten nur, wenn der Versicherungsnehmer eine „voraussichtlich dauernde Berufsunfähigkeit“ nachweist. In anderen Fällen ist es ausreichend, wenn eine Berufsunfähigkeit von voraussichtlich mindestens 6 Monaten ärztlich prognostiziert wird. Bei einigen Berufsunfähigkeitsversicherungen reicht es sogar aus, wenn durch ärztliches Attest nachgewiesen wird, dass 6 Monate lang eine Arbeitsunfähigkeit besteht. Viele Unternehmen erkennen die Berufsunfähigkeit ohne weitere Prüfung an, wenn der gesetzliche Rentenversicherungsträger eine Erwerbsunfähigkeitsrente leistet.

6. Rückwirkende Anerkennung der Berufsunfähigkeit

Die Berufsunfähigkeit muss der Versicherung in der Regel unverzüglich mitgeteilt werden. Bei verspäteter Meldung leisten viele Versicherungen erst ab dem Monat, in dem die Meldung erfolgt ist. Verspätete Meldungen sind jedoch häufig, weil zunächst die Entscheidung des gesetzlichen Versicherungsträgers über die Rente abgewartet wird und das Krankengeld der Krankenversicherung noch läuft. Eine kundenfreundliche Berufsunfähigkeitsversicherung leistet deshalb unabhängig vom Zeitpunkt der Meldung bis zu 3 Jahre rückwirkend ab Eintritt der Berufsunfähigkeit.

7. Befristung der Berufsunfähigkeitsrente

Viele Berufsunfähigkeitsversicherungen erkennen die Berufsunfähigkeit grundsätzlich nur noch befristet an. Einige Anbieter verzichten jedoch ausdrücklich auf die Möglichkeit der Befristung und gewähren die Berufsunfähigkeitsrente nach Anerkennung der Berufsunfähigkeit unbefristet bis zum Ende der Vertragsdauer. Manche Berufsunfähigkeitsversicherungen verzichten sogar auf eine Nachprüfung der Berufsunfähigkeit.

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