Menü

Berufsunfähigkeit

Unter Berufsunfähigkeit versteht man die ärztlich bestätigte, dauernde Beeinträchtigung der Berufsausübung durch Krankheit, Unfall oder Invalidität. Die Berufsunfähigkeit ist nicht zu verwechseln mit der Erwerbsunfähigkeit, bei der allen vor 1961 Geborenen noch eine eine staatliche Erwerbsunfähigkeitsrente gezahlt wird, wenn diese mindestens 5 Jahre in die gesetzliche Sozialversicherung eingezahlt haben. Darüber hinaus gibt es im Falle der Erwerbsunfähigkeit bzw. Berufsunfähigkeit keine staatliche Unterstützung mehr. 

Inhalt:

  1. Ursachen für eine Berufsunfähigkeit
  2. Private Berufsunfähigkeitsversicherung
  3. Verweisung auf andere Tätigkeiten
  4. Wichtige Versicherungsbedingungen zur Berufsunfähigkeitsversicherung
  5. Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung

1. Ursachen für eine Berufsunfähigkeit

Die häufigsten Ursachen für eine Berufsunfähigkeit sind unter anderem psychische Erkrankungen und Schäden an Wirbelsäule, Gelenken, Muskeln oder Knochen. Die Kriterien der Berufsunfähigkeit sind deutlich enger gefasst als die der Erwerbsunfähigkeit. Bei einer Berufsunfähigkeit kann der Betroffene noch eine andere Tätigkeit ausüben, die seiner körperlichen und geistigen Konstitution entspricht; er kann lediglich seinen ursprünglich erlernten Beruf nicht mehr ausüben.

2. Private Berufsunfähigkeitsversicherung

Es gibt die Möglichkeit, das Risiko der Berufsunfähigkeit durch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung zu versichern, wobei der Versicherungsfall nach den Versicherungsbedingungen der jeweiligen Berufsunfähigkeitsversicherungen im Allgemeinen gegeben ist, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Minderung der Erwerbsfähigkeit durch Krankheit, Unfall oder Behinderung
  • auf weniger als die Hälfte
  • eines Gesunden mit ähnlicher Ausbildung und gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten.

3. Verweisung auf andere Tätigkeiten

Eine Verweisung auf andere Tätigkeiten ist grundsätzlich möglich, wenn der Betroffene diese noch ausüben kann und die Verweisung unter Berücksichtigung der Dauer und des Umfangs seiner Ausbildung sowie den besonderen Anforderungen seines bisherigen Berufs zumutbar ist. Wer mindestens 6 Stunden pro Tag eine andere zumutbare Tätigkeit ausüben kann, gilt vor dem Gesetz als nicht berufsunfähig. Mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ist somit automatisch auch die Erwerbsunfähigkeit versichert.

4. Wichtige Versicherungsbedingungen zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Versicherungsbedingungen zur Berufsunfähigkeitsversicherung sind je nach Versicherung sehr unterschiedlich ausgestaltet und müssen vor Abschluß sorgfältig studiert bzw. mit einem Versicherungsfachmann besprochen werden. Besonderes Augenmerk gebührt dabei folgenden gefährlichen Klauseln im Rahmen einer Berufsunfähigkeitsversicherung:

  • Abstrakte Verweisung;
  • Arztanordnungsklausel;
  • Rücktrittsklausel;
  • Anzeigepflicht bei Berufswechsel;
  • Nachweispflicht bei Berufsunfähigkeit;
  • Rückwirkende Anerkennung der Berufsunfähigkeit;
  • Befristung der Berufsunfähigkeitsrente.

5. Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Es gibt folgende Alternativen zu einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung:

  • Erwerbsunfähigkeitsversicherung;
  • Dread-Disease-Versicherung;
  • Unfallversicherung.

Es ist jedoch deutlich darauf hinzuweisen, dass diese Alternativen eine private Berufsunfähigkeitsversicherung nicht vollständig ersetzen können. 

Berufsunfähigkeit