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Notwendige Versicherungen für selbständige Freiberufler

Zu den notwendigen Versicherungen für Freiberufler gehören natürlich die Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Rentenversicherung zur Altersvorsorge. Darüber hinaus ist in vielen Fällen die Berufsunfähigkeitsversicherung und eine freiwillige Arbeitslosenversicherung empfehlenswert. Zu den unabdingbaren Versicherungen vieler selbständiger Freiberufler zählen auch die Berufs- und Vermögenshaftpflichtversicherung.

Inhalt:

  1. Private Kranken- und Pflegeversicherung
  2. Betriebshaftpflichtversicherung
  3. Vermögenshaftpflichtversicherung
  4. Altersvorsorge mittels Rentenversicherung
  5. Berufsunfähigkeitsversicherung
  6. Freiwillige Arbeitslosenversicherung

1. Private Kranken- und Pflegeversicherung

Die Entscheidung hinsichtlich der Kranken- und Pflegeversicherung ist mit Sicherheit die wichtigste und schwerste Entscheidung, mit denen junge Menschen beim Einstieg in die Selbständigkeit konfrontiert sind.

Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung können sich zu Beginn ihrer Selbständigkeit dazu entscheiden, zunächst weiterhin freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse zu bleiben und einen einkommensabhängigen Beitrag zu zahlen.

Für Angehörige publizistischer oder künstlerischer Berufe steht auch die Künstlersozialversicherung als Möglichkeit offen, wo der Staat die Hälfte der Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung übernimmt.

Die private Krankenversicherung ist vor allem junge, gut verdienende und ledige Freiberufler attraktiv, da die Beiträge vom Einkommen unabhängig sind und erst mit zunehmendem Alter steigen. Allerdings ist der Ausstieg aus der privaten Krankenversicherung zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ungleich schwerer.

Inzwischen ist das Thema „Zurück in die gesetzliche Krankenversicherung“ längst zum Dauerbrenner geworden, was für selbständige Unternehmer mit einigen Schwierigkeiten verbunden ist. Die Pflegeversicherung wird in der Regel dort abgeschlossen, wo auch die Krankenversicherung untergebracht ist, allerdings ist es theoretisch auch möglich, zwei unterschiedliche Anbieter für die Versicherungsarten zu wählen.

2. Betriebshaftpflichtversicherung

Eine Betriebshaftpflichtversicherung gehört unabhängig von der Rechtsform, Größe oder Branche zur unverzichtbaren Grundausstattung eines selbständigen Unternehmers oder Freiberuflers. Bei fahrlässiger Verursachung von Personen- oder Sachschäden können existenzbedrohende Schadenssummen entstehen, die ohne eine Versicherung schnell in eine Insolvenz führen können.

Mit dem Beginn einer selbständigen Tätigkeit wird in der Regel eine Gefahrenstelle eröffnet,  für deren Sicherung der Inhaber in allen Belangen und Richtungen verantwortlich ist. In jedem Fall tragen die Inhaber der Praxis, Kanzlei oder Räumlichkeiten stets die Verantwortung für die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht. Diesbezüglich müssen alle “nach dem gesunden Menschenverstand” notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen getroffen werden, um eine Schädigung fremder Rechtsgüter (insbesondere Eigentum, Gesundheit oder Leben) zu verhindern.

3. Vermögenshaftpflichtversicherung

In allen beratenden Berufen gehört eine Vermögenshaftpflichtversicherung zum Basispaket eines selbständigen Freiberuflers. Dazu gehören insbesondere Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.

4. Altersvorsorge mittels Rentenversicherung

Selbständige Freiberufler betrifft das Thema Altersvorsorge und Rentenversicherung ganz besonders, da sie – mit wenigen Ausnahmen – keinen Anspruch auf eine gesetzliche Rente des Staates haben.

Einige selbständige Freiberufler sind insoweit in einem Versorgungswerk Pflichtmitglied, insbesondere die Rechtsanwälte, Steuerberater und Ärzte. Hier ist das System ähnlich dem gesetzlichen Rentenversicherungssystem aufgebaut. Die Beiträge werden von der zuständigen Versorgungsanstalt entsprechend dem Einkommen der Freiberufler festgesetzt. Künstler genießen hinsichtlich der Altersvorsorge durch eine Rentenversicherung die Vorteile der Künstlersozialkasse.

5. Berufsunfähigkeitsversicherung

Auch die Berufsunfähigkeitsversicherung ist für viele selbständige Freiberufler empfehlenswert, denn sie deckt einen finanziellen Engpass im Krankheits- oder Invaliditätsfall aus.

Wer nach 1961 geboren wurde, erhält bei Berufsunfähigkeit von Seiten des Staates nur noch eine Erwerbsminderungsrente. Diese zahlt aber selbst in dem Fall nicht, wenn der Versicherte theoretisch einer Arbeit nachgehen könnte – ob sie dem Verdienst oder Status seiner früheren Tätigkeit entspricht oder nicht. Auch, wenn die Chancen auf einen Arbeitsplatz gleich null sind – es zählt die Möglichkeit, dass der Versicherte die Arbeit ausüben könnte. Die Berufsunfähigkeitsversicherung gleicht den finanziellen Verlust aus. Wichtig ist es jedoch, die Feinheiten in den Versicherungsbedingungen zur Berufsunfähigkeitsversicherung genau zu studieren, da es zwischen den einzelnen Versicherungen erhebliche Unterschiede gibt.

6. Freiwillige Arbeitslosenversicherung

Im Einzelfall kann auch der Abschluss einer freiwilligen Arbeitslosenversicherung sinnvoll sein. Wenn der Freiberufler beispielsweise seine Tätigkeit aufgeben muss, weil er einfach nicht genügend Aufträge bekommt oder erkrankt, hat er sonst keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld und somit keine Möglichkeit, die finanzielle Durststrecke der Arbeitslosigkeit zu überbrücken.

Notwendige Versicherungen für selbständige Freiberufler