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Gewerbeanmeldung bzw. Gewerbeerlaubnis

In Deutschland herrscht Gewerbefreiheit. Daher ist es grundsätzlich jedermann gestattet, ein Gewerbe zu betreiben, soweit nicht gesetzliche Beschränkungen oder Ausnahmen bestehen. Es besteht jedoch die Verpflichtung, die Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit bzw. die Gründung einer Niederlassung oder unselbständigen Zweigstelle unverzüglich der zuständigen Behörde per Gewerbeanmeldung anzeigen. Das gleiche gilt nach § 14 Abs. 1 GewO für die Sitzverlegung (Nr. 1), die Änderung oder Erweiterung des Unternehmensgegenstands (Nr. 2) und die Betriebsaufgabe (Nr 3).

Gewerbeanmeldung

Eine Gewerbeanmeldung ist gem. § 14 Abs. 1  GewO jedoch (nur dann) erforderlich, wenn es sich um

  • eine erlaubte (wirtschaftliche) Tätigkeit
  • mit Gewinnerzielungsabsicht handelt,
  • die auf Dauer angelegt ist und
  • selbständig ausgeübt wird.

Dabei ist es irrelevant, in welcher Rechtsform das Gewerbe ausgeübt wird.

Gewerbeanmeldung bzw. Gewerbeerlaubnis