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Ämter, Kammern und Register in Deutschland

Existenzgründer in Deutschland kommen mit zahlreichen Ämtern, Kammern und Registern in Kontakt, mit denen sie zuvor noch nie etwas zu tun hatten und die nachfolgend kurz vorgestellt werden. Viele Ämter und Kammern werden automatisch nach Eingang der Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt über die Aufnahme eines Gewerbebetriebs informiert. Freiberufler und Künstler müssen sich dagegen selbst bei den entsprechenden Ämtern, Behörden und Kammern anmelden, wenn sie eine selbständige freiberufliche Tätigkeit aufnehmen.

Inhalt:

  1. Agentur für Arbeit
  2. Berufsgenossenschaften
  3. Finanzamt
  4. Gewerbeamt
  5. Kammern
  6. Register

1. Agentur für Arbeit

Die Agentur für Arbeit ist vor allem für Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit die erste Anlaufstelle, um hier vor der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit einen Gründungszuschuss oder ein Einstiegsgeld zu beantragen. Darüber hinaus ist die Agentur für Arbeit zuständig für die Erteilung einer Betriebsnummer, die Unternehmen zwingend benötigen, um Mitarbeiter anzumelden und zu beschäftigen.

2. Berufsgenossenschaften in Deutschland

Die Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die Unternehmen in Deutschland und deren Beschäftigte.

Die nach Branchen und Wirtschaftszeigen gegliederten Berufsgenossenschaften haben in erster Linie die Aufgabe, Arbeits- und Wegeunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten.

Hat sich ein Arbeitsunfall ereignet oder ist ein Versicherter an einer Berufskrankheit erkrankt, sind die jeweiligen Berufsgenossenschaften für die medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation zuständig.

Eine der größten Berufsgenossenschaften ist die VBG, zu deren Mitgliedern u.a. Banken, Versicherungen und viele Freiberufler gehören.

3. Finanzamt

Die Finanzämter sind Teil der Finanzverwaltung, die in Deutschland für die Festsetzung und Erhebung von Steuern zuständig ist.

Das örtlich zuständige Finanzamt wird bei Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit automatisch auf Basis der Gewerbeanmeldung über die Existenzgründung bzw. Unternehmensgründung informiert. Freiberufler und Künstler müssen die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit dagegen selbst innerhalb von vier Wochen direkt bei ihrem örtlich zuständigen Finanzamt anzeigen.

In beiden Fällen folgt zunächst die steuerliche Erfassung der Existenzgründer bzw. des jeweiligen Unternehmens mittels eines Fragebogens und die anschließende Erteilung einer Steuernummer.

4. Gewerbeamt

Das Gewerbeamt ist i.d.R. die erste Anlaufstelle für Existenzgründer in Deutschland, die sich mit einer gewerblichen Tätigkeit selbständig gemacht haben oder dies beabsichtigen. Die Anzeige der gewerblichen Tätigkeit erfolgt mittels einer Gewerbeanmeldung.

In kleineren Gemeinden befindet sich das Gewerbeamt meist im Rathaus, in größeren Gemeinden oder Städten ist es auch Teil des Ordnungsamts. In größeren Städten und Metropolen wie Berlin, Hamburg oder München ist das Gewerbeamt Teil des Kreisverwaltungsreferats (KVR).

5. Kammern

In Deutschland existieren zahlreiche berufsständische Körperschaften (Kammern), die neben der Erfüllung staatlicher Aufgaben auch als Interessenvertretung ihrer Mitglieder fungieren. Größtenteils besteht eine Pflichtmitgliedschaft in einer der nachfolgend genannten Kammern.

Im gewerblichen Bereich unterscheidet man die Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern.

Für selbständige Freiberufler gibt es daneben eigenständige Kammern, insbesondere die Kammern für

  • Architekten,
  • Ärzte, Zahn- und Tierärzte,
  • Notare oder
  • Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Wer sich in einem dieser freien Berufe selbständig machen will, benötigt hierfür i.d.R. eine gesonderte Zulassung dieser Berufskammern.

6. Register

Für eine ganze Reihe von Unternehmen besteht eine Pflicht zur Eintragung in einem der folgenden Register:

Eingetragen werden u.a. Informationen über Firma, Sitz und Gegenstand des Unternehmens, vertretungsberechtigte Personen, Rechtsform sowie ggf. Grund- oder Stammkapital.

Ämter, Kammern und Register in Deutschland