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Fragebogen zur steuerlichen Erfassung und Steuernummer

Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung eines Unternehmens oder selbständigen Freiberuflers dient zur Registrierung beim örtlich zuständigen Finanzamt, nach deren Abschluss die Erteilung einer Steuernummer erfolgt. Es gibt jeweils einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung eines Einzelunternehmens, einer Personen- oder Kapitalgesellschaft.

Inhalt:

  1. Steuernummer (für unternehmerische Zwecke)
  2. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
  3. Aufnahme einer gewerblichen, selbständigen (freiberuflichen) Tätigkeit
  4. Gründung einer Personengesellschaft oder -gemeinschaft
  5. Gründung einer Kapitalgesellschaft

1. Steuernummer (für unternehmerische Zwecke)

Für die elektronische Übermittlung regelmäßiger Steueranmeldungen und Steuererklärungen an das Finanzamt benötigen selbständige Unternehmer, Freiberufler und Gesellschaften eine Steuernummer. Diese dient auch zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs zwischen Unternehmen und Finanzamt. Unternehmer haben gegenüber dem Finanzamt einen Anspruch auf Erteilung einer Steuernummer, da sie ohne eine Steuernummer keine ordnungsgemäße Rechnung ausstellen können. Die Steuernummer (für unternehmerische Zwecke) ist nicht zu verwechseln mit der Steuer-Identifikationsnummer, die allen natürlichen Personen nach der Geburt automatisch zugeteilt wird.

2. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Die Steuernummer (für unternehmerische Zwecke) wird dem Einzelunternehmer oder der Gesellschaft auf Antrag durch das örtlich zuständige Finanzamt erteilt, sobald die steuerliche Erfassung des Unternehmens nebst Inhaber oder Gesellschafter abgeschlossen ist. Finanzämter in größeren Städten haben hierzu eine Clearingstelle eingerichtet.

Die steuerliche Erfassung erfolgt auf Basis eines Fragebogens, der von den Existenzgründern auszufüllen ist. Bei neu gegründeten Gewerbebetrieben wird das Finanzamt über die Gewerbeanmeldung informiert und startet den Prozeß mit Zusendung des jeweiligen Fragebogens.

Zu unterscheiden sind folgende Sachverhalte:

  • Aufnahme einer gewerblichen, selbständigen (freiberuflichen) oder land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit;
  • Beteiligung an einer Personengesellschaft oder -gemeinschaft;
  • Gründung einer Personengesellschaft oder -gemeinschaft mit Anlage FB (zur Erfassung der Beteiligten);
  • Gründung einer Kapitalgesellschaft bzw. Genossenschaft.

Die jeweiligen Formulare findet man im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung.

Hinweis: Im Falle der Gründung einer Körperschaft bzw. Genossenschaft nach ausländischem Recht ist ein anderer Fragebogen auszufüllen als bei Gründung einer deutschen GmbH, UG haftungsbeschränkt oder Aktiengesellschaft.

3. Aufnahme einer gewerblichen, selbständigen (freiberuflichen) Tätigkeit

Bei Aufnahme einer gewerblichen oder anderen selbständigen (freiberuflichen) Tätigkeit durch einen Einzelunternehmer ist der nachfolgende Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (Formular-ID: 034250) auszufüllen.

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bei Aufnahme einer gewerblichen, selbständigen (freiberuflichen) Tätigkeit

Folgende Informationen werden abgefragt:

  1. Allgemeine Angaben zum Inhaber des Einzelunternehmens, zu familiären Verhältnissen, zur Art der Tätigkeit, zu Bankverbindungen für Personen- und Betriebssteuern und zum Steuerberater bzw. Empfangsbevollmächtigten;
  2. Angaben zur gewerblichen oder selbständigen (freiberuflichen) Tätigkeit, insbesondere Anschrift des Einzelunternehmens, Beginn der Tätigkeit, Betriebsstätten, Handelsregistereintragung und Gründungsform;
  3. Voraussichtliche Höhe der Einkünfte, Sonderausgaben und Steuerabzugsbeträge zur Festsetzung der Einkommensteuer- und Gewerbesteuervorauszahlungen;
  4. Art der Gewinnermittlung, wobei zu Beginn regelmäßig die Gewinnermittlung mittels Einnahmen-Überschussrechnung erfolgt;
  5. Notwendigkeit einer Freistellungsbescheinigung gem. § 48b EStG;
  6. Angaben zur Zahl der Arbeitnehmer, Beginn der Lohnzahlungen und voraussichtliche Höhe der Lohnsteuer im Kalenderjahr;
  7. Angaben zur Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer (mit einigen Stolperfallen).

Bei Aufnahme einer selbständigen (freiberuflichen) Tätigkeit müssen der oder die Existenzgründer das örtlich zuständige Finanzamt über den Sachverhalt selbst informieren, da in diesen Fällen keine Gewerbeanmeldung erfolgt. Es genügt ein formloses Schreiben, dem der entsprechende Fragebogen sogleich beigefügt werden kann.

4. Gründung einer Personengesellschaft oder -gemeinschaft

Bei Gründung einer Personengesellschaft oder -gemeinschaft ist das nachfolgende Formular (Formular-ID: 034251) zu verwenden und auszufüllen.

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bei Gründung einer Personengesellschaft oder -gemeinschaft

5. Gründung einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft

Bei Gründung einer Kapitalgesellschaft (insbesondere bei Gründung einer GmbH oder UG haftungsbeschränkt) ist das nachfolgende Formular (Formular-ID: 034252) zu verwenden und auszufüllen.

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bei Gründung einer Kapitalgesellschaft

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Fragebogen zur steuerlichen Erfassung und Steuernummer