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Körperschaften

Körperschaften sind Personenvereinigungen oder Zweckvermögen mit gesetzlich anerkannter rechtlicher Selbständigkeit, d.h. eine Körperschaft besitzt eine eigene Rechtsfähigkeit und damit auch Parteifähigkeit vor Gericht. Sie ist von ihren Mitgliedern bzw. Gesellschaftern und deren Bestand sowie deren Zusammensetzung unabhängig.

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