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Muster: Vertragliche Regelungen zum Geschäftsführergehalt

Die vertraglichen Regelungen zum Geschäftsführergehalt spielen in der Gestaltung des Geschäftsführervertrages eine zentrale Rolle. Inhaltlich kommt es allerdings entscheidend darauf an, ob es sich um einen geschäftsführenden Gesellschafter oder einen Geschäftsführer ohne Anteile am Stammkapital handelt. Davon abgesehen gibt es jedoch einige typische Regelungen zum Geschäftsführergehalt.

Aufbau und Form eines Geschäftsführervertrages

Für den Aufbau und die Form eines Geschäftsführervertrages gibt es keine zwingenden Vorgaben, da diesbezüglich Vertragsfreiheit besteht. Die nachfolgenden Regelungen zum Geschäftsführergehalt haben sich bewährt und dienen daher zumindest als Basis. Dessen ungeachtet können die nachfolgenden Muster-Regelungen natürlich keine Beratung im Einzelfall ersetzen. 

Grundgehalt

  1. Der Geschäftsführer erhält für seine Tätigkeit ein Bruttojahresgehalt in Höhe von … EUR (in Worten: … Euro).
  2. Das Gehalt wird in zwölf gleichen monatlichen Teilbeträgen unter Einbehaltung der gesetzlichen Abzüge jeweils zum Ende des Kalendermonats auf das vom Geschäftsführer angegebene Konto überwiesen.
  3. Die Vergütung von Überstunden, Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit ist in dem Grundgehalt gem. Abs. 1 enthalten. Eine zusätzliche Vergütung erfolgt nicht.

Tantieme

  1. Neben dem Jahresgrundgehalt erhält der Geschäftsführer zusätzlich eine Tantieme in Höhe von … % des handelsrechtlichen Jahresüberschuß.
  2. Die Tantieme wird bei Ermittlung des Jahresüberschusses nicht gewinnmindernd berücksichtigt. Dies gilt ebenso für Tantiemen anderer Geschäftsführer oder auch Gewinnanteile etwaiger stiller Gesellschafter.
  3. Der Jahresüberschuss ist vor Abzug von Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sowie vor Verrechnung mit Verlustvorträgen zu ermitteln.
  4. Gewinnabhängige Rückstellungen sowie steuerliche Sonderabschreibungen und andere Vergünstigungen, die den Gewinn unmittelbar beeinflussen, mindern die Bemessungsgrundlage nicht. Die spätere gewinnerhöhende Auflösung von Rücklagen oder anderen Bilanzpositionen, deren Bildung keinen Einfluss auf die Berechnung der Bemessungsgrundlage hatte, bleibt ebenfalls für die Berechnung der Tantieme außer Betracht. Gleiches gilt für Zuschüsse seitens der öffentlichen Hand.
  5. Die Tantieme beträgt maximal … % des Bruttojahresgrundgehalts des Geschäftsführers in dem Geschäftsjahr, auf welches sich die Tantieme bezieht.
  6. Die Tantieme wird binnen zwei Wochen nach Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafterversammlung fällig. Nachträgliche Änderungen des Jahresabschlusses sind nicht zu berücksichtigen.
  7. Endet der Dienstvertrag vor dem Ende des Geschäftsjahres, so vermindert sich die für dieses Geschäftsjahr anfallende Tantieme zeitanteilig. Wird das Anstellungsverhältnis mit dem Geschäftsführer durch die Gesellschaft aus einem von dem Geschäftsführer zu vertretenden wichtigen Grund gekündigt, so entfällt die Tantieme für das Geschäftsjahr, in welchem die Kündigung erfolgt ist.

Dienstwagen

  1. Die Gesellschaft stellt dem Geschäftsführer für die Dauer des Anstellungsverhältnis einen Dienstwagen der gehobenen Mittelklasse zur Verfügung (Listenneupreis maximal € …. netto).
  2. Der Geschäftsführer ist berechtigt, den Dienstwagen auch zu privaten Zwecken zu nutzen, wobei die hierdurch anfallende Steuer vom Geschäftsführer zu tragen ist. Die Betriebs- und Unterhaltungskosten des Dienstwagens übernimmt die Gesellschaft.
  3. Die Gesellschaft schließt für den Dienstwagen eine Vollkaskoversicherung ab. Eine etwaige anfallende Selbstbeteiligung trägt die Gesellschaft.
  4. Die weiteren Einzelheiten ergeben sich aus einer gesonderten Dienstwagenregelung (falls vorhanden).
  5. Der Geschäftsführer hat Anspruch auf die Bereitstellung eines neuen gleichwertigen Dienstwagens nach …. km, frühestens aber nach …. Jahren.

Sonderzuwendungen

  1. Der Geschäftsführer erhält eine jährliche Sonderzahlung in Höhe des monatlichen Grundgehalts (alternativ: in Höhe von € …), die im November zusammen mit dem Grundgehalt ausgezahlt wird.
  2. Zusätzlich erhält der Geschäftsführer ein Urlaubsgeld in Höhe des monatlichen Grundgehalts (alternativ: in Höhe von € …), zahlbar im Juni zusammen mit dem Grundgehalt.
  3. Voraussetzung für den Anspruch auf die Sonderzuwendungen ist ein ungekündigter Anstellungsvertrag mit dem Geschäftsführer zum Zeitpunkt der Auszahlung der Sonderzuwendung. Ein Aufhebungsvertrag steht der Kündigung gleich.

Gehaltsfortzahlung bei Krankheit oder Tod

  1. Im Falle der Erkrankung oder sonstigen unverschuldeten Dienstverhinderung, erhält der Geschäftsführer für die Dauer von 6 Monaten seine vertragsgemäßen Bezüge gem. … (= Grundgehalt) fortgezahlt.
  2. Leistungen einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung an den Geschäftsführer aufgrund der Krankheit werden bei einer fortgesetzten Erkrankung ab der 7. Woche angerechnet.
  3. Im Falle der Verhinderung der Geschäftsführers durch sonstige unverschuldete Gründe, werden etwaige infolgedessen von Dritten erbrachte Leistungen sofort auf die fortgezahlte Vergütung angerechnet.
  4. Der Geschäftsführer verpflichtet sich, etwaige eigene Schadensersatzansprüche gegenüber Dritten auf Verlangen an die Gesellschaft bis zur Höhe der fortgezahlten Vergütung abzutreten. Die Gesellschaft behält sich vor, solche Schadensersatzansprüche gegenüber Dritten auf die Fortzahlung der Vergütung anzurechnen.
  5. Beim Tod des Geschäftsführers erhält die Witwe das Grundgehalt gem. … noch für einen Zeitraum von 3 Monaten weiter gezahlt, beginnend mit dem Ablauf des Sterbemonats. Ist die Ehefrau vorverstorben oder die Ehe geschieden, erfolgt die Vergütungsfortzahlung an die unterhaltsberechtigten Kinder.
  6. Die Ansprüche des Geschäftsführers auf eine Tantieme gem. …. bleiben bei einer Erkrankung oder sonstigen unverschuldeten Dienstverhinderung bis zu 2 Monaten unberührt. Darüber hinaus wird die Tantieme des Geschäftsführers für jeden weiteren begonnen Monat der Erkrankung oder sonstigen unverschuldeten Dienstverhinderung um 1/12 gekürzt.

Reisekosten und Spesen

  1. Die Gesellschaft ersetzt dem Geschäftsführer die Aufwendungen für Bahnfahrten in der .. Klasse, für Flugreisen in der … Klasse und die Kosten für die notwendige Anmietung eines angemessenen Mietwagens.
  2. Sonstige Reisekosten, insbesondere Übernachtungskosten, Bewirtungskosten, Parkgebühren, Taxikosten, Trinkgelder und vergleichbare Auslagen) erstattet die Gesellschaft dem Geschäftsführer gemäß der tatsächlich entstandenen Höhe, sofern diese durch ordnungsgemäße Belege nachgewiesen sind. Unangemessene Kosten werden nicht erstattet
  3. Verpflegungsmehraufwendungen werden dem Geschäftsführer im Rahmen der jeweils geltenden steuerlichen Pauschalsätze erstattet.

Muster: Vertragliche Regelungen zum Geschäftsführergehalt