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Kryptowährungen

Kryptowährungen sind nicht zuletzt wegen ihrer rasanten Berg- und Talfahrten immer wieder im Gespräch. Der Einstieg in die Welt der Kryptowährungen ist jedoch mit einigen Hürden und Fragen verbunden. Im rechtlichen Sinne handelt es sich um digital dargestellte Werteinheiten von Währungen, die von keiner Zentralbank oder öffentlichen Stelle emittiert oder garantiert werden. Sie besitzen auch nicht den gesetzlichen Status einer Währung oder von Geld, werden aber dennoch von natürlichen oder juristischen Personen als Tauschmittel akzeptiert und auf elektronischem Wege übertragen, gespeichert und gehandelt. Einzelne Vermögenszuschreibungen und Transaktionen werden unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie in einer dezentralen Datenbank (auch Blockchain) für jeden transparent festgehalten. Der Erwerb und Handel solcher Kryptowährungen ist über zentrale (CEX) und dezentrale Börsen (DEX) möglich. Zu den bekanntesten Kryptowährungen gehören Bitcoin (BTC), Ethereum (ETH), Dash, Ripple (XRP) und Litecoin (LTC).

Inhalt:

  1. Kryptowährungen nach Marktkapitalsierung
  2. Token
  3. Distributed-Ledger-Technologie (Blockchain)
  4. Handelsplätze und Börsen für Kryptowährungen
  5. Digital Wallet
  6. Staking
  7. Einkünfte im Zusammenhang mit Kryptowährungen

1. Kryptowährungen nach Marktkapitalisierung

Eine Liste mit nahezu allen Kryptowährungen kann man auf der Webseite coinmarketcap.com einsehen. Inzwischen sind dort mehr als 8.000 Kryptowährungen enthalten (Stand 31.10.2021).

Im März 2017 erreichte Bitcoin (BTC) eine Marktkapitalisierung von rund 20 Milliarden US-Dollar, gefolgt von der Kryptowährung Ethereum (ETH) mit einer Marktkapitalisierung von 1,7 Milliarden US-Dollar an zweiter Stelle. Es folgten Dash, Monero und Litecoin, die ihren Listenplatz unter den Top 10 nach Marktkapitalisierung inzwischen alle an andere Kryptowährungen abgeben mussten.

Infografik: Kryptowährungen nach Marktkapitalisierung | Statista Mehr Infografiken finden Sie bei Statista

Im November 2021 überstieg die Marktkapitalisierung aller verfügbaren Kryptowährungen laut CoinGecko erstmals den Wert von rund 3 Billionen US-Dollar. Nach wie dominiert Bitcoin den Markt, auch wenn der Anteil an der gesamten Marktkapitalisierung auf etwa ein Drittel gesunken ist. Auch auf dem zweiten Rang ist keine Veränderung eingetreten, wobei der Marktwert von Ethereum (ETH) inzwischen auf mehr als 500 Milliarden US-Dollar gestiegen ist.

Infografik: Drei Billionen Dollar in Kryptowährung | Statista Mehr Infografiken finden Sie bei Statista

2. Token

Die Bezeichung Token ist ein Oberbegriff für digitale Werteinheiten mit unterschiedlichen Funktionen, die Ansprüche oder Rechte verkörpern können. Die Ausgabe solcher Token im Rahmen eines Initial Coin Offering (ICO) stellt für Start-Ups eine interessante und alternative Finanzierungsmethode dar. Zu unterscheiden sind als Zahlungsmittel eingesetzte „Payment Token“, „Utility Token“ mit besonderen Nutzungs- oder Stimmrechten und „Equity oder Debt Token“, die mit den klassischen Wertpapieren vergleichbar sind. Manche Token lassen sich auch mehreren Kategorien zuordnen.

3. Distributed-Ledger-Technologie (Blockchain)

Kryptowährungen basieren auf der Distributed-Ledger-Technologie, auch Blockchain genannt. Eine Blockchain ist eine Datenbank, die unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie (DLT) von mehreren Beteiligten ohne zentrale Kontrollinstanz verwaltet und genutzt wird. Das Ziel ist die dezentrale, manipulationssichere und unveränderbare Durchführung und Dokumentation aller Transaktionen unter Verwendung der jeweiligen Kryptowährungen.

Die gemeinsame Nutzung der Datenbank und die Synchronisierung erfolgen über eine Reihe von DLT-Knoten. Der Schutz vor Manipulation oder Veränderungen wird insbesondere dadurch gewährleistet, dass jede Transaktion in der Blockchain dezentral gespeichert und in Echtzeit auf allen Servern im Netzwerk synchronisiert wird. Ist die Transaktion in der Blockchain erst einmal festgeschrieben, kann sie nachträglich nicht mehr verändert oder rückgängig gemacht werden.

In der Datenbank werden alle bestätigten Transaktionen in Blöcken mit einer fortzuschreibenden Numerierung festgehalten, vergleichbar mit einem dezentral geführten Kassenbuch. Es ist nur eine chronologisch lineare Erweiterung erlaubt, vergleichbar einer Kette, an deren Ende fortwährend neue Blöcke hinzugefügt werden. Die in einem Block vorhandenen Transaktionen werden in eine bestimmte Zeichenfolge („Hash“) umgewandelt, wodurch die Manipulation oder Veränderung des Blocks sichergestellt wird.

Konsensverfahren in der Blockchain

Es existieren verschiedene Konsensverfahren, um Eintragungen in der Blockchain vorzunehmen. Auf Basis dieser Konsensverfahrens wird bestimmt, welcher Teilnehmer den nächsten Block an die Blockchain anfügen darf und im Gegenzug dafür zusätzliche Einheiten der virtuellen Währung und die Transaktionsgebühren erhält.

Bei Bitcoin kommt das Proof of Work-Verfahren (PoW) zum Einsatz. Dieses Prinzip basiert auf der Idee, dass Miner im Netzwerk durch die Lösung einer Aufgabe nachweisen müssen, dass sie einen gewissen Aufwand aufgebracht haben, um einen Block zu erzeugen.

Ein anderes Konsensverfahren ist Proof-of-Stake, bei dem eine gewichtete Zufallsauswahl eingesetzt wird, um auf Basis der Teilnahmedauer und/oder Höhe der eingesetzten Einheiten einer virtuellen Währung (dem „Stake“) den Teilnehmer auszuwählen, der den nächsten Block an die Blockchain anfügen darf. Die eingesetzten Einheiten einer virtuellen Währung werden dabei in der Blockchain „gebunden“ und können bei „Fehlverhalten“ auch abgeschmolzen werden. Die Chance, als „Dienstleister“ einen Block an die Blockchain anfügen zu dürfen, steigt mit den eingesetzten Einheiten einer virtuellen Währung.

4. Handelsplätze und Börsen für Kryptowährungen

Es gibt eine wachsende Anzahl von Börsen und Handelsplätzen für Kryptowährungen. Zu unterscheiden ist im wesentlichen zwischen zentralen und dezentralen Handelsplätzen (Börsen). Gemessen am täglichen Handelsvolumen ist die Plattform von Binance* der weltweit größte Handelsplatz für Kryptowährungen, gefolgt von den Plattformen von Huobi und Coinbase.

Infografik: Top-Börsen für Bitcoin & Co. | Statista Mehr Infografiken finden Sie bei Statista

Auf der Webseite CoinMarketCap findet man ein laufend aktualisiertes Ranking der wichtigsten dezentralen Börsen, basierend auf deren Handelsvolumina und Marktanteilen an den DeFi-Märkten. Zu den bekanntesten und volumenstärksten dezentralen Börsen gehören Uniswap, Pancakeswap und Sushiswap.

5. Digital Wallet

Mit dem Einsatz eines Digital Wallet ist es möglich, Kryptowährungen auch außerhalb der zentralen Börse oder Marktplätze aufzubewahren.

Im eigentlichen Sinne handelt es sich um eine Anwendung zum Erzeugen, Verwalten und Speichern der privaten und öffentlichen Schlüssel, die für Transaktionen in der Blockchain erforderlich sind.

Für Transaktionen in der Blockchain werden zwei separate Schlüssel benötigt. Der öffentliche Schlüssel ist mit einer Kontonummer oder E-Mail-Adresse vergleichbar und dient als Empfangsadresse für die Transaktion. Der private Schlüssel ist nur dem Inhaber bekannt und ermöglicht den Zugang zu den Kryptowährungen, die auf der Blockchain gespeichert werden. Er dient als Passwort bzw. zur Erzeugung digitaler Unterschriften, um Transaktionen in der Blockchain zu veranlassen.

Folgende Wallet-Arten sind zu unterscheiden:

WalletHandhabung in der PraxisSicherheitAnbieter*
Software-WalletSehr einfache Installation und Nutzung über den PC-Desktop.Hohe Sicherheit
Mobile WalletJe nach Anbieter sehr einfach mittels Smartphone zu nutzen, auch im täglichen Gebrauch.Hohe SicherheitMetaMask
Hardware WalletEinfache Nutzung, aber nicht für den täglichen Gebrauch gedacht.Sehr hohe SicherheitLedger Nano S, Ledger Nano X,
Online-WalletCloudbasierte Online-Lösung, die über das Internet mittels Login einfach zu nutzen ist. Mittlere Sicherheitbitcoinwallet.com

Das Ledger Nano S unterstützt mehr als 30 Kryptowährungen, darunter Bitcoin, Ethereum, Ripple, Altcoins und alle ERC20-Token. Man kann mehrere Assets mit einer einzigen Hardware Wallet verwalten.

6. Mining von Kryptowährungen

Unter Mining von Kryptowährungen versteht man die entgeltliche Zurverfügungstellung der eigenen Rechnerleistung für die Verifikation der Transaktionsdaten und deren Aufnahme in einen neu zu erstellenden Block der Blockchain.

Beim Mining wird unabhängig von der Höhe der Aufwendungen für Hardware und Strom widerlegbar vermutet, dass eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt. Bei hohen Kosten für die Anschaffung von Hardware und oder hohen Energiekosten für den Betrieb der Hardware ist jedoch die Gewinnerzielungsabsicht zu prüfen.

7. Staking

Anders als beim Proof-of-Stake werden die Teilnehmer beim sogenannten Cold Staking (Cold Staker) für das langfristige Halten von Einheiten einer virtuellen Währung belohnt. Dabei werden vom Staker bestimmte Einheiten der virtuellen Währung über einen bestimmten Zeitraum gesperrt. Während der Sperrzeit kann der Cold Staker auf diese Einheiten der virtuellen Währung nicht zugreifen. Nach Ablauf der Sperrzeit erhält der Cold Staker eine Belohnung in Form von zusätzlichen Einheiten der virtuellen Währung.

Eine besondere Staking-Form ist das Betreiben eines sogenannten Masternode gegen entsprechende Vergütung. Masternodes speichern nicht nur eine vollständige Kopie der Blockchain, sondern verifizieren sowohl Transaktionen als auch Blöcke. Zudem können sie ein wichtiger Bestandteil von Blockchains sein, da die Dezentralität des Netzwerks darauf basiert, dass dieses auf möglichst viele Nodes (Knoten) verteilt ist.

Um einen Masternode zu betreiben, muss der Teilnehmer eine bestimmte Anzahl von Einheiten einer virtuellen Währung an einen Masternode koppeln. Werden die Einheiten einer virtuellen Währung von dem Masternode gelöst, verliert dieser seine Funktion und der Betreiber das Recht auf eine Vergütung.

8. Einkünfte im Zusammenhang mit Kryptowährungen

Einkünfte im Zusammenhang mit Kryptowährungen können je nach den Umständen des Einzelfalls Einkünfte aus

  • Gewerbebetrieb im Sinne des § 15 EStG,
  • nichtselbständiger Tätigkeit im Sinne des § 19 EStG,
  • Kapitalvermögen im Sinne des § 20 EStG,
  • privaten Veräußerungsgeschäften im Sinne des § 22 Nr. 2 EStGi.V.m. § 23 EStG oder

sonstige Einkünfte im Sinne des § 22 Nr. 3 EStG sein.

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Bild von VIN JD auf Pixabay

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